Zuerst die Lohnungleichheit beseitigen Im Schäfli Grabs fand eine Informationsveranstaltung der SP Werdenberg zur AHV-Reform 21 statt. Katrin Schulthess, Grabser Kantons- und Gemeinderätin, begrüsste die Anwesenden und stellte die beiden Referentinnen vor. Frau Dr. Tanja Kirn, Assistenzprofessorin für Volkswirtschaft an der Universität Liechtenstein und Nationalrätin Barbara Gysi.
Zuerst die Lohnungleichheit beseitigen
Im Schäfli Grabs fand eine Informationsveranstaltung der SP
Werdenberg zur AHV-Reform 21 statt. Katrin Schulthess, Grabser Kantons- und
Gemeinderätin, begrüsste die Anwesenden und stellte die beiden Referentinnen
vor. Frau Dr. Tanja Kirn, Assistenzprofessorin für Volkswirtschaft an der Universität
Liechtenstein und Nationalrätin Barbara Gysi. Tanja Kirn erforscht u.a.
geschlechtsspezifische Unterschiede im Pensionseinkommen. Barbara Gysi ist
Mitglied der nationalrätlichen Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit
und war an den Beratungen der AHV-Vorlage sehr aktiv beteiligt.
Unsere Verfassung verlangt, dass AHV und Pension die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung im Alter ermöglichen.
Frau Prof. Kirn zeigte auf, dass dies nur mit einem konstanten Lebenseinkommen
erreichbar ist. Sobald ein Unterbruch z.B. durch eine Kinderpause entstehe, werde
dieser Anspruch nicht mehr erfüllt. Die Lohnunterschiede seien in den letzten
10 Jahren gleich geblieben, wobei fast die Hälfte der Differenzen nicht
erklärbar, also diskriminierend sei. Ihre Studien haben ergeben, dass für ein
gleiches Pensionseinkommen von Frau und Mann neben gleichem Lohn auch ein
gleicher Umfang an Teilzeitarbeit und an Arbeitspartizipation Voraussetzung sind.
Dies sei heute nicht gegeben. Frauen hätten viel mehr kleine Teilzeitpensen, seien
weniger Stunden im Erwerbsleben und mehr in der unbezahlten Arbeit engagiert. Durch
die Verringerung der Unterschiede in diesen drei Bereichen erreiche man eine
Angleichung der Pensionseinkommen, wovon zudem bei Ehepaaren beide profitieren
würden.
Hier konnte Barbara Gysi anknüpfen. Zuerst sei die Lohnungleichheit zu
bekämpfen, künftig brauche es dafür Sanktionsmöglichkeiten. Mit einem
Unterbruch oder einer Reduktion der Erwerbsarbeit, wie bei Frauen häufig der
Fall, ergebe sich eine Rentenlücke in der Altersvorsorge; namentlich bei der 2.
Säule seien die Frauen viel schlechter gestellt. Heute lebe jede vierte Frauen
nur von der AHV, obwohl auch die Maximalrente unter der Armutsgrenze liege. In
der vorliegenden Revision würden nur etwa 30% der Einsparungen an die Frauen
zurückgegeben. Dabei stehe die AHV finanziell gut da: 2021 betrug der
Überschuss 2.6 Mrd. CHF. Zeit für eine bessere Lösung einer AHV-Reform sei also
vorhanden. Eine solche Reform müsse zwingend Rentenverbesserungen beinhalten,
keine einseitigen Einsparungen. Mit einem Nein zur jetzigen Reformvorlage könne
diese Aufgabe angepackt werden.
Nach den beiden Referaten entspann sich eine engagierte
Diskussion. Dabei ging es u.a. um die Entwicklung des Pensionsalters, was
insbesondere junge Arbeitnehmende beschäftigt, um die Anrechenbarkeit von
verschiedenen Formen von Betreuungsarbeit auch bei der 2. Säule und um das
Thema Grundeinkommen.